Geschwister Michael Flentje und Steffi Flentje-Norden
Wir bieten Ihnen im Bereich der Verwaltung ein umfassendes Leistungspaket rund um Ihre Immobilie. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und übertragen uns diese Aufgaben:
Der Leistungsumfang im Bereich der Mietverwaltung wird im Wesentlichen wie folgt definiert: Kaufmännische Verwaltung; Technische Verwaltung und Sonderaufgaben. Im Erstgespräch und nach einer Ortsbegehung werden wir gemeinsam festlegen, welchen Leistungsumfang Sie erwarten und diesen in einem Leistungskatalog als Bestandteil des Verwaltervertrages festlegen.
Grundlage für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist das Wohnungseigentumsgesetz. Die Aufgaben einer ordnungsgemäßen Verwaltung sind im WEG-Gesetz definiert. Die Eigentümer bestimmen mit einfacher Mehrheit den Verwalter. Zur Festlegung der Einzelheiten, wird ein Verwaltervertrag geschlossen. Im Regelfall wird ein Vorgespräch mit dem Beirat oder einem Eigentümer geführt. Neben allen wichtigen fachlichen Aspekten sollte natürlich auch immer eine persönliche Vertrauensbasis als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bestehen.
Im Bereich der WEG-Verwaltung ist zu beachten, dass es sich hier um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt und es eine klare wirtschaftliche Abgrenzung zum Sondereigentum gibt. Das ist vertraglich als auch bei der Kontoführung zu trennen.
Viele Eigentümer übertragen dem WEG-Verwalter auch die Verwaltung ihres Sondereigentums, somit ihrer Eigentumswohnung. Dies ist vor allem bei vermietetem Eigentum und wenn der Eigentümer nicht ortsansässig ist eine Option. In diesem Bereich übernehmen wir als Verwaltung die Erledigung alle Angelegenheiten, die Wohnung betreffend, unter anderem das monatliche Mietinkasso, Mieterschriftwechsel, Erstellung der Betriebskostenabrechnungen und koordinieren etwaige Mieterwechsel. Auch hier wird der Leistungsumfang in einem Leistungskatalog festgelegt.
Die monatliche Vergütung und die Vergütung der Sonderleistungen richtet sich nach beauftragten Leistungsumfang und den Gegebenheiten Ihrer Immobilie. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot.
Im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung stellen wir einen Wirtschaftsplan zur Erfassung des Bewirtschaftungs- und Instandhaltungsaufwandes, im Regelfall für ein Wirtschaftsjahr, auf. Wir planen die benötigte Liquidität und stimmen gemeinsam mit den Eigentümern die werterhaltenden Maßnahmen, wie Aufwendungen für Sanierung und Modernisierung bzw. Instandhaltungsarbeiten, ab. Eine regelmäßige Begehung der Objekte ist selbstverständlich.
Bei vermieteten Objekten können die Ausgaben beziehungsweise ein Teil der Ausgaben für die laufende Bewirtschaftung gemäß Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden.
Für die rentable Bewirtschaftung der uns anvertrauten Immobilien arbeiten wir im Bereich technisches Objektmanagement, unter anderem Instandhaltung und Wartung, seit Jahren mit unterschiedlichen Firmen zusammen. Diese Firmen unterstützen uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben zuverlässig und flexibel.
Die infrastrukturellen Dienstleistungen, wie Hauswartservice mit Notdienst einschließlich der Reinigung, Winterdienst und Gartenpflege, vergeben wir an regionale Dienstleistungsfirmen.
Für die Planung von Sanierungen, Modernisierungen und Instandhaltungen größeren Umfangs unterstützen uns bei Bedarf ein örtliches Ingenieurbüro und ein Architekt.
Zur rentablen Bewirtschaftung der vermieteten Objekte gehört selbstverständlich auch die Koordination der Vermietung, die Sie als Leistung bei uns beauftragen können. Wir suchen die passenden Mieter für Ihre Immobilien.
Für unsere Mietinteressenten steht im Bereich “Formulare” eine Checkliste bereit.
Unter der Rubrik “Mietobjekte” können Sie sich einen Überblick über die aktuellen Angebote verschaffen.
Kein passendes Objekt dabei? Rufen Sie uns an, gegebenenfalls können wir schon in Kürze frei werdende Mietwohnungen oder gewerbliche Einheiten benennen.